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Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Grundsteuerreform: Umsetzung der Reform

In diesem Jahr müssen alle Immobilieneigentümer eine Feststellungserklärung abgeben, damit das Finanzamt die Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer berechnen kann.

Bund und Länder sind der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts 2019 nachgekommen und haben eine umfassende Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Weil man sich dabei nicht auf ein bundeseinheitliches Modell einigen konnte, wurde den Bundesländern mit einer Änderung des Grundgesetzes die Möglichkeit gegeben, eigene Regeln für die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer festzulegen. Davon haben Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen Gebrauch gemacht. Sachsen und das Saarland haben das Bundesmodell übernommen, aber abweichende Steuermesszahlen festgelegt.

Unabhängig von der Regelung im jeweiligen Bundesland sollen die Kommunen 2025 die Grundsteuer zum ersten Mal nach den neuen Regeln erheben. Die lange Vorlaufzeit ist notwendig, weil die Finanzämter Zeit brauchen, um für die rund 35 Millionen Immobilien in Deutschland alle notwendigen Daten zusammenzutragen.

Bundesweit gilt dabei der 1. Januar 2022 als Stichtag für die Neubewertung. Sowohl die Wert- als auch die Besitzverhältnisse an diesem Stichtag werden bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass Sie eine Feststellungserklärung auch dann abgeben müssen, wenn Sie Ihre Immobilie nach dem Jahresbeginn verkauft oder verschenkt haben.

Wer die Feststellungserklärung nicht vom Steuerberater erstellen lassen will, kann dies ab 1. Juli 2022 elektronisch über ELSTER erledigen. Bestehende ELSTER-Registrierungen können auch für die Feststellungserklärung verwendet werden. Andernfalls ist eine rechtzeitige Erstregistrierung erforderlich. Eine Abgabe in Papierform ist nur auf Antrag in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Abgabefrist läuft bis zum 31. Oktober 2022.

Anhand der Angaben in der Feststellungserklärung berechnet das Finanzamt dann den Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag und stellt entsprechende Bescheide aus. Die Bescheide sind dann die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt oder Gemeinde. Die diesjährige Erklärungspflicht ist die erste Hauptfeststellung für die neue Grundsteuer. Danach wird es alle sieben Jahre eine neue Hauptfeststellung geben, zu der wieder eine aktuelle Feststellungserklärung abzugeben ist.

Dafür werden in diesem Jahr alle Immobilienbesitzer zur Abgabe einer Feststellungserklärung zur Grundsteuer aufgefordert. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen hat die Finanzverwaltung im März veröffentlicht, in den meisten Bundesländern sollen die Immobilienbesitzer zusätzlich ein Informationsschreiben per Post erhalten, das im Mai oder Juni versendet wird.