Steuererklärung / Jahresabschluss

4. August 2016

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Es gibt dabei verschiedene Rechtsformen oder auch Anlässe, wofür ebenso unterschiedliche Formulare genutzt werden müssen.

  • Einkommensteuererklärungen (für Privatpersonen)
  • Körperschaftsteuererklärungen (für Körperschaften, z. B. GmbH, UG-haftungsbeschränkt etc.)
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Feststellungserklärungen für Personengesellschaften
  • Erb- und Schenkungssteuererklärungen

Steuererklärung Jahresabschluss

Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. Dieser dient, im Gegensatz zur Steuererklärung, nicht nur der Besteuerung, sondern wird außerdem dazu verwendet, sich beispielsweise bei Banken oder Geschäftspartnern bestmöglich zu repräsentieren. Dabei ist jedoch relevant, welche individuellen Anforderungen an den Jahresabschluss Ihres Unternehmens gestellt werden.

  • Jahresabschluss nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften mit Bilanz, GuV sowie Anhang
  • Sämtliche Unternehmenssteuererklärungen, insbesondere Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuererklärungen; einheitliche sowie gesonderte Feststellungserklärungen
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt
  • Plausibilitätskontrolle
  • Veröffentlichung im Bundesanzeiger