OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Umsatzsteuerrechtliches Entgelt bei einer 0 %-Finanzierung

Der Zinsrabatt für den Kunden bei einer 0 %-Finanzierung hat keine Auswirkungen auf die Höhe des umsatzsteuerlichen Entgelts bei der zugrundeliegenden Warenlieferung.

Bei einer 0 %-Finanzierung zahlt der Kunde seinen Kauf in Raten an ein Kreditinstitut. Die Raten fallen aber zusammengenommen nicht höher aus als der Kaufpreis bei einer sofortigen Barzahlung. Da es sich um eine verkaufsfördernde Maßnahme handelt, trägt die Kosten in der Regel der Verkäufer, indem er von der finanzierenden Bank nicht den vollen Kaufpreis ausgezahlt bekommt. Die auf diese Weise einbehaltenen Zinsen mindern nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs das umsatzsteuerpflichtige Entgelt für die Warenlieferung allerdings auch dann nicht, wenn der Verkäufer in der Rechnung gegenüber dem Kunden angibt, er gewähre ihm einen Nachlass in Höhe der Zinsen.