OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Höherer Mindestlohn seit Juli 2021

Am 1. Juli 2021 ist die zweite Stufe der vierstufigen Anhebung des Mindestlohns in Kraft getreten.

Weil der gesetzliche Mindestlohn bisher immer alle zwei Jahre angepasst wurde, haben einige Arbeitgeber übersehen, dass in diesem und im kommenden Jahr entgegen der bisherigen Praxis halbjährliche Anpassungen gelten. Der gesetzliche Mindestlohn soll nämlich bis zum 1. Juli 2022 in vier Stufen auf 10,45 Euro steigen. Zum 1. Januar 2021 war die erste Anhebung auf zunächst 9,50 Euro brutto je Zeitstunde in Kraft getreten. Ein halbes Jahr später, also seit dem 1. Juli 2021, gilt nun die zweite Anhebung um weitere 10 Cent auf 9,60 Euro. Achten Sie bei der Lohnabrechnung auf diese Anpassung!