OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

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Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Große Koalition einigt sich auf teilweise Abschaffung des Soli

Die Große Koalition will ab 2021 den Solidaritätszuschlag abschaffen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.

Zwar hat die Große Koalition schon im Koalitionsvertrag einen Abbau des Solidaritätszuschlags in dieser Legislaturperiode vereinbart, aber über den Umfang des Abbaus gab es in den letzten Monaten immer wieder Debatten zwischen den Koalitionspartnern. Die Union als Verfechter einer vollständigen Abschaffung des Solis hat dabei Anfang Juni Rückendeckung vom Bundesrechnungshof erhalten: Die nur teilweise Abschaffung des Solis berge erhebliche verfassungsrechtliche und finanzwirtschaftliche Risiken, denn die Grundlage für den Solidaritätszuschlag falle Ende 2019 weg. Damit gebe es eine reale Gefahr, dass der Bund zu milliardenschweren Steuerrückzahlungen verurteilt wird. Doch die Koalitionsspitzen haben sich jetzt auf eine nur teilweise Abschaffung festgelegt. Ab 2021 sollen 90 % der Steuerzahler vom Soli entlastet werden. Nur Steuerzahler mit einem Einkommen ab ca. 60.000 Euro werden vorerst weiterhin den Soli zahlen müssen.