OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Amtsveranlagung für Rentner

Bevor die Amtsveranlagung für Rentner auf weitere Bundesländer ausgedehnt wird, fordert der Steuerberaterverband Änderungen, die eine rechtliche Benachteiligung der Rentner verhindern.

Weil die Rentenversicherungsträger die Rentenbezüge an die Finanzämter übermitteln müssen, bietet Mecklenburg-Vorpommern seit 2017 eine neue Verfahrensweise für die Steuererklärung von Rentnern an. Bei dieser Amtsveranlagung reicht es aus, wenn der betroffene Steuerzahler eine Einverständniserklärung unterschreibt und bestätigt, dass er nur Renteneinkünfte erzielt. Es ist wahrscheinlich, dass sich andere Bundesländer bald diesem Verfahren anschließen. Der Deutsche Steuerberaterverband warnt allerdings, dass das Verfahren rechtliche Nachteile für die Rentner nach sich ziehen kann und fordert eine hinreichende Aufklärung der Steuerzahler sowie eine bessere Einbettung in die bestehenden verfahrensrechtlichen Grundsätze der Abgabenordnung.