OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Umsatzsteuer

Mit insgesamt zwölf Ergänzungen hat der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet, eine Zustimmung durch den Bundesrat steht jedoch noch aus, damit die Entlastungen für Pendler, Gastronomie und gemeinnützige Organisationen in Kraft treten können.
Werden vor dem Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung Leistungen bezogen, die für Umsätze nach dem Wechsel verwendet werden, sind beim Vorsteuerabzug Besonderheiten zu beachten.
Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass gibt es jetzt auch eine Übersicht verschiedener Rechnungspflichtangaben in den anderen Amtssprachen der EU.
Neben der Anhebung der Entfernungspauschale und der Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll das Steueränderungsgesetz auch Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht bringen.
An der Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf 7 % zum 1. Januar 2026 hält die Bundesregierung unverändert fest.
Eine geänderte Rechtsprechung und gesetzliche Änderungen haben zur Folge, dass ab 2026 Schwimmkurse und bestimmte andere Bildungsleistung der Umsatzsteuer von 19 % unterliegen.
Im vierten Quartal plant das Bundesfinanzministerium, ein weiteres Schreiben zur Einführung der E-Rechnung herauszugeben, in dem insbesondere Details für den Fall verschiedener Fehler im Zusammenhang mit E-Rechnungen geregelt werden.
Erfolgt die Aufteilung des Entgelts für Sparmenüs und andere Kombiangebote nach einer anderen Methode als der Aufteilung nach den Einzelverkaufspreisen, muss das Aufteilungsergebnis zumindest sachgerecht sein.
Trotz allgemeiner E-Rechnungspflicht dürfen Kleinunternehmer eine E-Rechnung nur mit Zustimmung des Empfängers ausstellen, was für Rechtsunsicherheit sorgt.
Nach der Reform der Kleinunternehmerregelung durch das Jahressteuergesetz 2024 hat das Bundesfinanzministerium nun Details zur Neuregelung bekannt gegeben.