OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Sachbezugswerte für 2021

Die Sachbezugswerte werden für 2021 wieder an die Verbraucherpreisentwicklung für Nahrungsmittel und Mieten angepasst.

Der Bundesrat hat inzwischen die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2021 beschlossen. Dabei werden die Werte an die Entwicklung der Verbraucherpreisindizes vom Juni 2019 bis Juni 2020 angepasst. Für Mahlzeiten beträgt der Anstieg 2,1 %, bei Unterkünften 1,0 %. Die Sachbezugswerte betragen in 2021 bundeseinheitlich

  • für eine freie Unterkunft monatlich 237 Euro oder täglich 7,90 Euro;

  • für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 8,77 Euro (2020: 8,60 Euro), davon entfallen 1,83 Euro auf ein Frühstück und je 3,47 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 263 Euro (bisher 258 Euro; Frühstück 55 statt 54 Euro, Mittag- und Abendessen 104 statt 102 Euro).