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Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Kosten für Umrüstung von Kassen mit TSE-Modul

Statt einer Abschreibung lässt das Bundesfinanzministerium die Kosten für die Nachrüstung von Kassen auch zum Sofortabzug zu.

Durch das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" wurde die Pflicht zur Ausrüstung elektronischer Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) eingeführt. Das Bundesfinanzministerium hat nun festgelegt, wie die Kosten für die Implementierung der TSE und der digitalen Schnittstelle steuerlich zu behandeln sind.

Die aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle bestehenden TSE werden in verschiedenen Ausführungen angeboten. Dazu gehören z. B. USB-Sticks oder microSD-Karten. Darüber hinaus werden auch Ausführungen angeboten, bei denen die TSE in ein anderes Gerät, z. B. Drucker oder elektronisches Aufzeichnungssystem, verbaut wird. Schließlich gibt es noch Hardware zur Einbindung mehrerer TSE über ein lokales Netzwerk und Cloud-TSE. Das Sicherheitsmodul legt dabei den Charakter der gesamten TSE fest.

Eine TSE ist sowohl in Verbindung mit einem Konnektor als auch als USB-Stick, microSD-Karte oder vergleichbaren physischen Bauformen ein selbständiges Wirtschaftsgut, das aber nicht selbständig nutzbar ist. Die Aufwendungen für die Anschaffung der TSE sind daher zu aktivieren und über die gewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abzuschreiben. Ein Sofortabzug als geringwertiges Wirtschaftsgut oder die Aufnahme in einen Sammelposten scheiden mangels selbständiger Nutzbarkeit aus.

Nur wenn die TSE direkt als Hardware fest in die Kasse eingebaut wird, geht ihre Eigenständigkeit als Wirtschaftsgut verloren. Die Aufwendungen sind in diesem Fall als nachträgliche Anschaffungskosten des jeweiligen Wirtschaftsguts zu aktivieren, in das die TSE eingebaut wurde, und über dessen Restnutzungsdauer abzuschreiben. Zu den Anschaffungsnebenkosten des Wirtschaftsguts TSE gehören auch die Aufwendungen für die Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle. Laufende Entgelte für Cloud-Lösungen sind dagegen sofort als Betriebsausgaben abziehbar.

Aus Vereinfachungsgründen lässt die Finanzverwaltung aber zu, dass die Kosten für die nachträgliche Ausrüstung bestehender Kassen mit einer TSE und die Kosten für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die betroffenen Unternehmer können somit also wählen, ob sie die TSE aktivieren und abschreiben oder sofort als Betriebsausgabe abziehen wollen.