OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

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Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Länder halten an Härtefallregelungen für Kassenumrüstung fest

Die meisten Bundesländer wollen weiterhin eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist für die TSE-Umrüstung von Kassen bis zum 31. März 2021 gewähren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Auf die Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist für eine verspätete Umrüstung der Kassen mit einer TSE durch die Bundesländer hat das Bundesfinanzministerium mit Ablehnung reagiert und seine Deadline am 30. September 2020 bekräftigt. Daraufhin haben die Länder erklärt, auch weiterhin an ihren Härtefallregelungen mit einer Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 unter bestimmten Voraussetzungen festhalten zu wollen, um eine Vielzahl von Einzelanträgen zu vermeiden. Mehrere Bundesländer haben dabei auch erklärt, dass ihre Härtefallregelung im Einklang mit der Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums stünde. Es ist zu hoffen, dass dies das letzte Kapitel im unrühmlichen Streit zwischen Bund und Ländern ist, der auf dem Rücken der Corona-geplagten Dienstleister und Einzelhändler ausgetragen wurde.