OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

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Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Finanzamt erhält Mitteilung über staatliche Corona-Hilfen

Mit einer Änderung der Mitteilungsverordnung sorgt die Bundesregierung dafür, dass die Finanzämter über sämtliche Zahlungen von staatlichen Corona-Hilfen informiert werden.

Im Zusammenhang mit der Corona-Krise haben viele Unternehmen Unterstützungsleistungen von Bund und Ländern erhalten. Bereits bei Einführung der Soforthilfe im Frühjahr war absehbar, dass der Fiskus die ordnungsgemäße Besteuerung dieser Hilfsleistungen, die steuerlich Betriebseinnahmen darstellen, sicherstellen wird. Nun hat die Bundesregierung den Entwurf für eine Änderung der Mitteilungsverordnung beschlossen, um eine Mitteilungspflicht über Hilfeleistungen des Bundes und der Länder anlässlich der Corona-Krise einzuführen. Damit können die Finanzämter dann bei der Veranlagung für das Jahr 2020 überprüfen, ob die Zahlungen im Jahresabschluss ordnungsgemäß erfasst wurden.

Gleichzeitig nutzt die Regierung die Gelegenheit, um die bislang papiergebundenen Mitteilungen für andere mitteilungspflichtige Vorgänge auf ein zeitgemäßes elektronisches Verfahren umzustellen. Mitteilungspflichtige Stellen müssen daher ab 2025 Mitteilungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an die Finanzverwaltung übermitteln.