OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Umsatzsteuersenkung: Verzicht auf Einzelpreisauszeichnung

Statt alle Waren und Dienstleistungen einzeln neu zu bepreisen können Händler und Dienstleister die Umsatzsteuersenkung an Verbraucher auch durch einen Rabatt an der Kasse weitergeben.

Händler und Dienstleister sind durch die Preisangabeverordnung dazu verpflichtet, bei Angeboten gegenüber Verbrauchern den Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben. Allerdings gewährt die Verordnung die Möglichkeit, die Änderung der einzelnen Preisauszeichnungen zu vermeiden, wenn der Anbieter bei Preisnachlässen folgende drei Voraussetzungen beachtet:

  1. Die Senkung ist zeitlich begrenzt. Auch wenn die Regelung eigentlich primär für auf wenige Tage befristete Aktionen konzipiert wurde, ist eine fortlaufende Aktion über sechs Monate mit den rechtlichen Vorgaben sowie der Intention der Preisangabeverordnung ebenfalls vereinbar.

  2. Sie wird durch Werbung bekannt gemacht. Zur Werbung für den Preisnachlass gehört auch ein Aushang in der Filiale, ein Banner auf der Website oder ein Hinweis in Prospekten.

  3. Der Nachlass gilt generell. Diese Voraussetzung erfüllt ein Preisnachlass, wenn er über verschiedene Sortimente oder Produktgruppen hinweg gilt.

Einer der Regelfälle für die Verwendung der Ausnahmeregelung ist der Abverkauf im Sommer- oder Winterschlussverkauf. Die Regelung können Händler und Dienstleister jedoch auch bei der Senkung der Umsatzsteuersätze zum 1. Juli 2020 für das gesamte Sortiment oder bei entsprechend transparenter Information für Teile des Sortiments anwenden, um eine Änderung aller individuellen Preisauszeichnungen zu vermeiden. Es bleibt aber der Entscheidung jedes einzelnen Unternehmens überlassen, sich für oder gegen die Nutzung der Ausnahmemöglichkeit zu entscheiden, um die Umsatzsteuersenkung an die Verbraucher weiterzugeben.

Mit einer durch Werbung bekanntgegebenen Preissenkung, der Umstellung der Steuersätze im Warenwirtschaftssystem und dem Ausweis der geltenden Umsatzsteuersätze auf den Bons wird der korrekte Steuerabzug für die Verbraucher transparent. Die Verbraucherinteressen werden auch deshalb nicht verletzt, da sie an der Kasse weniger bezahlen als an den Regalen ausgewiesen ist.

Die Ausnahmemöglichkeit findet jedoch aufgrund anderer Rechtsgrundlagen keine Anwendung auf preisgebundene Artikel wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie rezeptpflichtige Arzneimittel. Bei diesen Artikeln sind Preisreduktionen durch den Einzelhandel entweder nicht möglich oder abweichend geregelt.