OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Mehrheit der Bundesländer prüft eigenes Grundsteuer-Modell

Insgesamt zehn Bundesländer denken entweder über ein eigenes Grundsteuer-Modell nach oder haben sich bereits fest dafür entschieden, eigene Wege zu gehen.

Laut einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur denkt die Mehrheit der Bundesländer über ein eigenes Modell für die Reform der Grundsteuer nach. Bei der Gesetzgebung im vergangenen Jahr wurde vor allem auf Druck Bayerns eine Öffnungsklausel ins Gesetz aufgenommen, die den Bundesländern das Recht gibt, statt des Bundesmodells auch ein eigenes Grundsteuerkonzept umzusetzen. Mit Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Niedersachsen haben sich bereits vier Länder darauf festgelegt, ein einfacheres Modell umsetzen zu wollen. Sechs weitere Länder wollen dagegen definitiv beim Bundesmodell bleiben. Dazu zählen Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die übrigen sechs Bundesländer sind noch unentschlossen, prüfen aber zumindest die Umsetzung eines eigenen Modells.