OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

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Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert

Im Jahr 2024 sind sowohl die Erbschaft- als auch die Schenkungsteuereinnahmen angestiegen und haben zusammen genommen einen neuen Rekordwert von 13,3 Mrd. Euro erreicht.

Im Jahr 2024 hat die Finanzverwaltung in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Mrd. Euro festgesetzt. Die Steuer stieg damit 2024 gegenüber dem Vorjahr um 12,3 % auf einen neuen Höchstwert. Vom Gesamtbetrag entfallen 8,5 Mrd. Euro auf die Erbschaftsteuer - ein Anstieg von 9,5 % gegenüber dem Vorjahr. Auch die festgesetzte Schenkungsteuer erreichte 2024 mit 4,8 Milliarden Euro einen neuen Höchstwert und stieg gegenüber dem Vorjahr um 17,8 % an.

Die Erbschaftsteuer hatte zuletzt 2021 einen Spitzenwert von 9,0 Mrd. Euro erreicht, sank dann aber wieder ab und stieg 2024 erstmals wieder an. Die Schenkungsteuer dagegen steigt seit 2019 kontinuierlich an und hat sich seit 2021 mehr als verdoppelt. Auch wenn die Werte für 2025 erst im nächsten Jahr vorliegen werden, dürfte insbesondere die Übertragung von Betriebsvermögen aktuell Hochkonjunktur haben, weil ein anstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer Verschärfung der Besteuerung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer führen könnte.