OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU

Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass gibt es jetzt auch eine Übersicht verschiedener Rechnungspflichtangaben in den anderen Amtssprachen der EU.

Das Umsatzsteuerrecht verlangt bei verschiedenen Sachverhalten zusätzliche Pflichtangaben in einer Rechnung. Diese können auch in anderen Amtssprachen der EU angegeben werden, was insbesondere bei Geschäften mit Kunden aus anderen EU-Ländern vorkommen kann. Das Bundesfinanzministerium hat nun den Umsatzsteuer-Anwendungserlass um eine Anlage ergänzt, in der die in 23 anderen Amtssprachen verwendeten Begriffe für Rechnungsangaben zusammengefasst sind. Die Zusammenstellung kann nicht nur als Hilfsmittel bei der Erstellung entsprechender Rechnungen herangezogen werden, sondern sorgt auch für Rechtssicherheit, dass es keine Beanstandungen des Finanzamts gibt, solange die dort angegebene Formulierung verwendet wird. In der Zusammenstellung sind die Formulierungen für folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Gutschrift

  • Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

  • Sonderregelung für Reisebüros

  • Gebrauchtgegenstände / Sonderregelung

  • Kunstgegenstände / Sonderregelung

  • Sammlungsstücke und Antiquitäten / Sonderregelung