OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

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Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit

Weil beim Pokerspiel neben Glück auch die Fähigkeiten des Spielers eine Rolle spielen, kann Online-Pokerspiel in erheblichem Ausmaß den Umfang einer gewerblichen Tätigkeit erreichen.

Gewinne aus Lotterien und Glücksspielen sind normalerweise steuerfrei. Wenn ein Spieler aber zu viel "Glück" hat, möchte auch das Finanzamt hin und wieder profitieren. In Hinsicht auf Gewinne aus Online-Pokerspielen hat das der Bundesfinanzhof nun zumindest in bestimmten Fällen abgesegnet. Bei diversen Pokervarianten überwiegen laut des Urteils schon bei einem Durchschnittsspieler die Geschicklichkeitselemente. Im Gegensatz zu reinen Glücksspielen ist Poker nach Überzeugung der Richter durch eine Fülle von Handlungsmöglichkeiten der Spieler geprägt, die den Spielausgang in erheblichem Umfang beeinflussen können. Auf lange Sicht kommt es für den Spielerfolg daher allein auf die individuellen Fähigkeiten des einzelnen Spielers an.

Wenn das Online-Pokerspiel dann noch in erheblichem Umfang betrieben wird - im Streitfall 20 bis 25 Stunden wöchentlich an bis zu zwölf virtuellen Tischen gleichzeitig -, geht der Bundesfinanzhof von einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr aus. Weil die erhebliche Zahl der getätigten Spiele weit über das hinausgeht, was die Allgemeinheit noch als Hobbytätigkeit ansieht, haben die Richter eine gewerbliche Tätigkeit bejaht. Damit unterliegen die Spielgewinne der Einkommen- und Gewerbesteuer.