OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

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Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Fiskus nimmt Influencer ins Visier

Die Steuerfahndung wertet aktuell Datenpakete verschiedener Plattformen und Agenturen aus, um insbesondere Influencer mit höheren Einkünften zu ermitteln, die sich bisher der Steuerpflicht entzogen haben.

In mehreren Bundesländern hat die Steuerfahndung damit begonnen, ein Datenpaket mehrerer Social-Media-Plattformen zu analysieren. Ziel der Ermittlungen sind professionelle Influencer, die ihre steuerlichen Pflichten umgehen. Allein für Nordrhein-Westfalen geht die dortige Finanzverwaltung von einem steuerstrafrechtlichen Volumen von rund 300 Mio. Euro aus. Das dortige Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität weist darauf hin, dass im Fokus des Influencer-Teams ausdrücklich nicht junge Menschen stehen, die ein paar Follower gesammelt und ein paar Cremes oder Kleider beworben haben. Man habe stattdessen die großen Fische im Visier: Es ist keine Seltenheit, dass eine Influencerin oder ein Influencer pro Monat mehrere zehntausend Euro verdient, aber nicht einmal eine Steuernummer hat.

Die Ermittlungen sind für die Profis der Steuerfahndung aufwendig. Denn einen festen Arbeitsplatz gibt es nicht, oftmals melden sich die Content-Creators mit steigenden Umsätzen ins Ausland ab, um dem Finanzamt zu entgehen. Nur durch fortwährende lückenlose Analysen der Social-Media-Aktivitäten kann dann der tatsächliche Wohnort im Inland ermittelt und nachgewiesen werden. In der Folge können dann Durchsuchungsbeschlüsse und auch Haftbefehle erwirkt werden. Zudem sind die digitalen Wege zum Geld vielfältig: Vergütungen für Klicks, Verkäufe, Werbekooperationen, Abo-Zahlungen, Trinkgelder für Fotos - und neue Konzepte keimen ständig auf. Insbesondere bei Werbung, die nur temporär sichtbar ist und nach 24 Stunden gelöscht wird, ist die Beweisführung schwierig. Die Länder haben aber Ermittlungsmethoden implementiert, um Werbepartnerschaften und -einnahmen zurückverfolgen und beweissicher nachweisen zu können.