OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

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Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen

Auch wenn der spätere Erbe während eines langwierigen Erbstreits noch keinen Zugriff auf den Nachlass hat, muss er Nachzahlungszinsen zu den Steuern auf die Erträge leisten, sobald diese zugeordnet werden können.

Langwierige Auseinandersetzungen ums Erbe sind keine Seltenheit. So lange aber nicht klar ist, wem das Erbe zusteht, ist auch nicht klar, wem die Erträge daraus zuzurechnen sind. Deshalb kann in solchen Fällen die Einkommensteuer auf die Erträge manchmal erst viele Jahre später festgesetzt werden. Doch ein mehrjähriger Streit ums Erbe schützt den oder die Erben nicht vor Nachzahlungszinsen zur Steuer auf die erst später besteuerten Erträge. Daran ändert laut einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch die Tatsache nichts, dass der oder die Erben während des Erbscheinverfahrens keine Nutzungsmöglichkeit der Nachlassgegenstände hatten, so lange noch nicht klar war, wer an der Erbengemeinschaft beteiligt ist und wem welche Einkünfte zuzurechnen sind.

Die Verzinsungsregelung basiert auf der typisierenden Annahme eines Liquiditäts- und Zinsvorteils durch die spätere Tilgung der Steuerschuld. Ob tatsächlich ein Zinsvorteil bestanden hat, spielt dabei keine Rolle. Daher führt der Umstand, dass der Erbe aufgrund der unklaren Erbrechtssituation nicht in der Lage war, die Besteuerungsgrundlagen früher zu ermitteln oder zu schätzen und eine Vorauszahlung auf die zu erwartenden Steuern zu leisten, keine sachliche Unbilligkeit. Der Bundesfinanzhof wies deshalb die Klage des Erben ab, nachdem das Finanzamt den Erlass der Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen abgelehnt hatte. Im Streitfall hatte der Erblasser mehrere Testamente hinterlassen, die zu langjährigen Streitigkeiten um die Erbfolge führten, weil die möglichen Erben aus früheren Testamenten die Testierfähigkeit des Erblassers bei späteren Testamenten in Zweifel zogen.