OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

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Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale

Während die künftige Koalition eine dauerhafte Anhebung der Pendlerpauschale plant, wird diese schon lange von vielen Arbeitnehmern bei der Steuererklärung geltend gemacht.

Fast jeder Arbeitnehmer kennt die Pendlerpauschale, und viele Arbeitnehmer nutzen sie auch. Wie das Statistische Bundesamt festgestellt hat, haben im Jahr 2020 rund 13,8 Mio. Arbeitnehmer die Entfernungspauschale in ihrer Steuererklärung geltend gemacht und dabei einen durchschnittlichen Arbeitsweg von 28 km angegeben. Das entspricht 43 % aller abgegebenen Steuererklärungen mit Einkünften aus einem Arbeitsverhältnis.

Weil aber nur die Fälle in der Statistik erfasst werden, in denen die Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von damals 1.000 Euro lagen, ist die tatsächliche Zahl der Pendler natürlich deutlich höher, auch wenn 2020 aufgrund der Corona-Pandemie viel mehr Arbeitnehmer vom Home Office aus gearbeitet haben. Die Statistik zeigt auch, dass eine Person umso häufiger mit dem Auto zur Arbeit fährt, je ländlicher sie wohnt. In Großstädten nutzten nur 68 % der Pendler das Auto zumindest für einen Teil der Strecke, in ländlichen Gemeinden sind es dagegen 93 %.

Die Pendlerpauschale beträgt seit mehr als zwanzig Jahren unverändert 30 Cent pro Entfernungskilometer, auch wenn seit 2021 ab dem 21. Entfernungskilometer ein Zuschlag von 5 Cent bzw. ab 2022 von 8 Cent hinzukommt. In den Koalitionsverhandlungen haben sich CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, diese höhere Entfernungspauschale von 38 Cent je Entfernungskilometer ab 2026 schon ab dem ersten Kilometer zu gewähren. Sofern nicht auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag deutlich angehoben wird, wird deshalb ab 2026 die Zahl der Steuerzahler, die die Pendlerpauschale geltend machen, deutlich ansteigen.