OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Sachbezugswerte für 2025

Im Jahr 2025 steigen lediglich die Sachbezugswerte für Mahlzeiten spürbar, während der Wert für eine freie Unterkunft nur sehr geringfügig ansteigt.

Jedes Jahr erfolgt eine Anpassung der Sachbezugswerte. Diesmal werden die Werte an die Entwicklung der Verbraucherpreise vom Juli 2023 bis Juni 2024 angepasst. Die vorübergehend hohe Inflation macht sich nur noch bei den Mahlzeiten bemerkbar. Für eine freie Unterkunft beträgt der Anstieg 1,4 %, bei Mahlzeiten 6,4 %. Die Sachbezugswerte betragen 2025 bundeseinheitlich

  • für freie Unterkunft monatlich 282 Euro (2024: 278 Euro) oder täglich 9,40 Euro;

  • für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 11,10 Euro, davon entfallen 2,30 Euro auf ein Frühstück und je 4,40 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 333 Euro (bisher 313 Euro; Frühstück 69 statt 65 Euro, Mittag- und Abendessen 132 statt 124 Euro).