OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

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Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Beitragsbemessungsgrenzen für 2025

Hohe Lohnabschlüsse im vergangenen Jahr führen dazu, dass die Beitragsbemessungsgrenzen in 2025 um rund 6,5 % steigen.

Wegen der inflationsbedingt hohen Lohnabschlüsse im vergangenen Jahr war bereits länger absehbar, dass die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte im kommenden Jahr deutlich steigen würden. Der Bundesrat hat im November die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 beschlossen, die die neuen Beitragsbemessungsgrenzen festlegt.

Die den Werten für 2025 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2023 lag im Bundesdurchschnitt bei 6,44 %. Das sind über zwei Prozent mehr als noch im Jahr zuvor. Nachdem die Rentenangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland nun vollzogen ist, wird bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung zum ersten Mal nicht mehr zwischen West- und Ostdeutschland unterschieden. Wie bisher schon bei der Krankenversicherung gelten die Werte damit bundeseinheitlich.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt um 6.000 Euro auf 96.600 Euro (8.050 Euro mtl.).

  • In der knappschaftlichen Versicherung steigt die Bemessungsgrenze um 7.200 Euro auf 118.800 Euro (9.900 Euro mtl.).

  • In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um happige 4.050 Euro auf 66.150 Euro (5.512,50 Euro mtl.). Die Versicherungspflichtgrenze steigt sogar um 4.500 Euro, und liegt dann bei 73.800 Euro im Jahr (6.150,00 Euro mtl.).

  • Die Bezugsgröße, die zum Beispiel für den Mindestbeitrag von freiwilligen Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung relevant ist, erhöht sich um 2.520 Euro auf 44.940 Euro im Jahr (3.745 Euro mtl.).