OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Fehler in Steuerbescheiden zum Grundrentenzuschlag

Weil der Grundrentenzuschlag erst nachträglich steuerfrei gestellt worden ist, wird er in vielen Steuerbescheiden für 2021 und 2022 noch als steuerpflichtig behandelt.

Seit 2021 erhalten rund 1,1 Mio. Rentner den Grundrentenzuschlag. Erst Ende 2022 wurde der Zuschlag jedoch durch das Jahressteuergesetz 2022 rückwirkend steuerfrei gestellt. Weil die Rentenversicherung die Gesetzesänderung nicht schnell genug bei der Meldung der Rentendaten an das Finanzamt berücksichtigen konnte, erhal-ten die Rentner nun in vielen Fällen Steuerbescheide, in denen auf den Zuschlag Einkommensteuer erhoben wird. Das ist ärgerlich, aber kein Grund zur Beunruhigung: Die Rentenversicherung wird die falschen Meldungen korrigieren, und dann wird auch der Steuerbescheid automatisch berichtigt. Ein Einspruch ist nicht notwendig.