OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Deutlicher Rentenanstieg führt mehr Rentner in die Steuerpflicht

Auch in diesem Sommer werden die Renten wieder sehr deutlich steigen, sodass weitere Rentner erstmals zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein werden.

Inzwischen steht fest, dass die gesetzliche Rente zum 1. Juli 2023 in Westdeutschland um 4,39 % und in den neuen Ländern um 5,86 % steigen wird. Damit gilt in West und Ost erstmals ein gleich hoher Rentenwert. Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten wird die Rentenangleichung ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen. Der Rentenanstieg liegt damit aber zumindest in Ostdeutschland auch über dem prozentualen Anstieg des steuerfreien Grundfreibetrags, der für 2023 um 5,4 % gestiegen ist, zumal Rentenanpassungen voll steuerpflichtig sind und die Rentenanpassung 2022 noch höher ausgefallen war (5,35 % im Westen, 6,12 % im Osten). Das hat zur Folge, dass viele Rentner für 2023 erstmalig eine Steuererklärung werden abgeben müssen.