OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Digitale Verkündung von Gesetzen und Verordnungen

Ab 2023 soll das Bundesgesetzblatt auf Papier einer digitalen Plattform für die Verkündung aller Gesetze und Verordnungen des Bundes weichen.

Das Grundgesetz sah bis zuletzt vor, dass Gesetze und Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Diese bisher allein verbindliche Papierfassung des Bundesgesetzblattes wird jetzt abgelöst durch die Verkündung auf einer digitalen Plattform des Bundes, die unter der Webadresse https://www.recht.bund.de erreichbar sein soll. Der Bundestag hat mit Zweidrittelmehrheit der dafür notwendigen Änderung des Grundgesetzes zugestimmt. Um künftig auch bei Gesetzen eine elektronische Verkündung zu ermöglichen, wurde die relevante Grundgesetzvorschrift um einen Gesetzesvorbehalt ergänzt, der alle Fragen der Verkündung sowie die Form von Gegenzeichnung und Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen umfasst. Die Umstellung auf die digitale Verkündung soll schon 2023 erfolgen.