OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Antragsfrist für Energiekostendämpfungsprogramm läuft aus

Unternehmen aus energieintensiven Branchen haben noch bis zum 31. August 2022 Zeit, um einen Antrag auf den Zuschuss aus dem Energiekostendämpfungsprogramm der Bundesregierung zu stellen.

Kurz nach Beginn des Kriegs in der Ukraine hat die Bundesregierung ein Hilfsprogramm für besonders energieintensive Branchen aufgelegt. Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können seither beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Mio. Euro beantragen. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 in drei Stufen gezahlt.

Die Förderstufen unterscheiden sich insbesondere nach der Branche, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust. Der Antrag auf den Zuschuss muss vom Unternehmen selbst über das Online-Portal des BAFA gestellt werden. Die Frist für den Antrag läuft am 31. August 2022 aus und ist nicht verlängerbar. Falls Sie für das Programm in Frage kommen und noch keinen Antrag gestellt haben, bleiben damit nur noch wenige Wochen für den Antrag, nach dessen Prüfung ein Abschlag von 80 % des Zuschusses ausgezahlt wird.