OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

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Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Dauerhaft niedrige Umsatzsteuer in der Gastronomie wahrscheinlich

Nach Olaf Scholz hat sich jetzt auch der neue Bundesfinanzminister Christian Lindner für eine Entfristung der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie ausgesprochen.

In einem Antwortschreiben an den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband hat sich Bundesfinanzminister Christian Lindner für eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie ausgesprochen. Bisher ist der reduzierte Steuersatz von 7 % für Speisen bis Ende 2022 befristet. Jedoch hatte sich schon im Bundestagswahlkampf der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu einer Entfristung der reduzierten Umsatzsteuer in der Gastronomie bekannt. Eine entsprechende Gesetzesänderung im Lauf des Jahres ist damit sehr wahrscheinlich. Die reduzierte Umsatzsteuer soll allerdings auf Speisen beschränkt bleiben, während für Getränke auch weiterhin der volle Steuersatz Anwendung finden soll.