OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

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Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung

Nicht nur im Betreuten Wohnen oder im Heim können die Kosten eines Hausnotrufsystems als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden, sondern auch im Privathaushalt.

Die Kosten für ein Hausnotrufsystem akzeptiert das Finanzamt in der Regel nur dann als haushaltsnahe Dienstleistung, wenn der Steuerzahler im Betreuten Wohnen oder in einem Heim wohnt. Dem hat das Finanzgericht Baden-Württemberg widersprochen und sieht auch ein Notrufsystem im Privathaushalt als haushaltsnahe Dienstleistung an. Da im Bedarfsfall üblicherweise Familienangehörige Hilfe holen, ersetzt das Notrufsystem für Alleinstehende Leistungen, die sonst im Familienverbund erbracht werden. Das Finanzamt hat dennoch Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Die Klägerin erhält unterdessen Unterstützung vom Bund der Steuerzahler, der die Klage als Musterverfahren vorantreibt.

Ähnlich hatte zuvor bereits das Finanzgericht Sachsen entschieden, zu dessen Urteil ebenfalls eine Revison beim Bundesfinanzhof anhängig ist. Steuerzahler in einer vergleichbaren Lage sollten daher in jedem Fall den Steuerbescheid durch einen Einspruch offen halten. Der Einspruch ruht dann automatisch bis zum Abschluss der Verfahren beim Bundesfinanzhof.