OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ist verfassungswidrig

Der gesetzliche Zinssatz von 6 % für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ist seit dem Jahr 2014 verfassungswidrig hoch.

Die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit einem Zinssatz von monatlich 0,5 % nach der zinsfreien Karenzzeit von 15 Monaten sieht nach dem Bundesfinanzhof auch das Bundesverfassungsgericht als Ungleichbehandlung der Steuerzahler an, deren Steuer erst nach Ablauf der Karenzzeit festgesetzt wird, gegenüber Steuerzahlern, deren Steuer bereits innerhalb der Karenzzeit endgültig festgesetzt wird. Diese Ungleichbehandlung hält das Bundesverfassungsgericht für Verzinsungszeiträume von 2010 bis 2013 noch für verfassungsgemäß, ab 2014 dagegen für verfassungswidrig.

Trotz der Verfassungswidrigkeit lässt das Gericht die Anwendung des bisherigen Rechts noch für Verzinsungszeiträume bis Ende 2018 zu. Ab 2019 sind die Vorschriften dagegen grundsätzlich unanwendbar, und der Gesetzgeber muss bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung treffen. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in einer der nächsten Ausgaben.