OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gestartet

Mit dem Sonderfonds stellt die Bundesregierung 2,5 Milliarden Euro bereit, um die Wiederaufnahme kultureller Veranstaltungen in den kommenden Monaten zu unterstützen.

Seit Mitte Juni können sich Kulturveranstalter für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registrieren. Der Sonderfonds besteht aus einer Wirtschaftlichkeitshilfe für Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und viele andere kulturelle Veranstaltungen, die wegen der geltenden Hygienebestimmungen der Länder nur mit reduziertem Publikum stattfinden können. Hinzu kommt eine Ausfallabsicherung für geplante Veranstaltungen, falls es aufgrund der Corona-Pandemie zu einer Absage kommt.

Die Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021. Die Ausfallabsicherung gilt für größere Kulturveranstaltungen ab dem 1. September 2021. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit mehr als 2.000 Personen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Sie trägt bis zu 80 % der tatsächlich erlittenen, veranstaltungsbezogenen Ausfallkosten. Auch für Kulturveranstaltungen mit weniger als 2.000 Gästen wird es eine Ausfallabsicherung geben. Sollte eine bereits für die Wirtschaftlichkeitshilfe registrierte Kulturveranstaltung aufgrund steigender Infektionszahlen nicht stattfinden können, erhalten die Veranstalter ebenfalls eine Entschädigung. Mit der Registrierung einer Veranstaltung muss auch eine Kostenkalkulation und ein geeignetes Hygienekonzept vorgelegt werden.