OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Steuereinnahmen bleiben stabil

Die Herbst-Steuerschätzung bestätigt im Wesentlichen die Ergebnisse der Frühjahrssteuerschätzung, womit sich das Steueraufkommen nach dem massiven Einbruch im Frühjahr nun stabilisiert hat.

Während die erste Steuerschätzung nach Ausbruch der Corona-Krise geradezu dramatische Einnahmeausfälle prognostizierte, scheint sich die Lage mittlerweile stabilisiert zu haben: In der neuesten Steuerschätzung fallen die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen im Jahr 2020 verglichen mit den Ergebnissen vom Mai 2020 nur um 0,1 Mrd. Euro niedriger aus. Für den Bund ergeben sich dabei Mindereinnahmen von 9,2 Mrd. Euro. Demgegenüber verzeichnen die Länder und Gemeinden Mehreinnahmen von 9,3 Mrd. und 1,4 Mrd. Euro. Die Mindereinnahmen gegenüber der Mai-Schätzung in den Folgejahren sind insbesondere auf die steuerlichen Entlastungen zurückzuführen, die erst nach der Mai-Schätzung beschlossen wurden, und daher beabsichtigt, um die Liquidität von Bürgern und Unternehmen zu sichern.