OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Antragsfrist für Überbrückungshilfe um einen Monat verlängert

Die Überbrückungshilfe des Bundes, die als Anschlussregelung zur Corona-Soforthilfe fungiert, kann nun bis zum 30. September 2020 beantragt werden.

Aufgrund verschiedener Anlaufschwierigkeiten und vieler noch unbeantworteter Abgrenzungsfragen hat die Bundesregierung die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen um einen Monat verlängert. Durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen können die Überbrückungshilfe daher nun von ihrem Steuerberater bis zum 30. September 2020 beantragen lassen. Weil es immer noch viele Fälle gibt, bei denen die bisherigen Verfahrensregeln erhebliche Probleme in der Praxis aufwerfen, justiert das Bundeswirtschaftsministerium seine Vorgaben laufend nach. Eine weitere Verlängerung ist somit ebenfalls nicht gänzlich auszuschließen.