OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

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Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Bundesregierung diskutiert Vorverlegung der Soli-Abschaffung

Die gute Haushaltslage Ende 2019 hat beim Bundesfinanzminister zu Überlegungen geführt, die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags bereits Mitte 2020 umzusetzen.

Aufgrund der unerwartet hohen Steuereinnahmen im letzten Jahr hat der Bundesfinanzminister ein Vorziehen der teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags um ein halbes Jahr ins Gespräch gebracht. Wie das genau funktionieren soll, hat der Minister allerdings offen gelassen. Am einfachsten wäre ein Vorziehen um ein volles Jahr. Damit wären auch viele Verfassungsbeschwerden hinfällig. Doch dann wäre das Steueraufkommen für 2020 zu niedrig. Eine Vorverlegung auf den 1. Juli 2020 erscheint da als guter Kompromiss, aber rechtlich wäre eine Änderung in der Jahresmitte mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Zwar wäre beim Lohnsteuerabzug eine termingerechte Umsetzung mit wenig Aufwand möglich, aber es bleibt dann die Frage, wie bei der Veranlagung von Steuererklärungen im kommenden Jahr verfahren werden soll. Ob der Plan tatsächlich umgesetzt wird, ist daher noch offen.