OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Vorsteuerabzug nach Betrug aufgrund ausbleibender Leistung

Wenn der Kunde ernsthaft mit einer Leistungserbringung rechnen kann und keine Anhaltspunkte für einen Betrug hat, steht ihm auch bei ausbleibender Lieferung ein Vorsteuerabzug aus Anzahlungen zu.

Mehrfach schon mussten sich die Finanzgerichte mit den steuerlichen Folgen eines Betrugsfalls befassen, der ein nicht geliefertes Blockheizkraftwerk betraf. Der Bundesfinanzhof hat nun über den Vorsteuerabzug aus einer Vorauszahlung entschieden und festgestellt, dass der Käufer auch bei später ausbleibender Lieferung Anspruch auf den Vorsteuerabzug hat. Das gilt zumindest dann, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung die Lieferung sicher erscheint, weil alle Elemente der zukünftigen Lieferung bekannt sind und nicht erwiesen ist, dass der Käufer zu diesem Zeitpunkt wusste oder hätte wissen müssen, dass die Lieferung unsicher war.