OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Überarbeitetes Brexit-Steuerbegleitgesetz verabschiedet

Mit zusätzlichen Regelungen für Limited-Gesellschaften und für die Erbschaftsteuer ist das Brexit-Steuerbegleitgesetz jetzt verabschiedet worden.

In seiner letzten Sitzung vor dem geplanten Brexit-Termin am 29. März 2019 hat der Bundesrat das vom Bundestag überarbeitete Brexit-Steuerbegleitgesetz verabschiedet, sodass dieses noch rechtzeitig in Kraft treten kann. Der Bundesrat hatte das Gesetz vor allem um Regelungen für deutsche Limited-Gesellschaften und eine Bestandsschutzregelung bei der Erbschaft-und Schenkungsteuer erweitert. Damit ist sichergestellt, dass allein der Brexit nicht zur Aufdeckung stiller Reserven bei einer Limited führt und bei einem rückwirkenden Wegfall einer erbschaftsteuerlichen Begünstigung die steuerliche Belastung nicht höher ausfällt als bei einer Besteuerung vor dem Brexit.