OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Ungültiger Formwechsel in GmbH löst Grunderwerbsteuer aus

Ein im Handelsrecht nicht vorgesehener Formwechsel kann für Immobilien im Betriebsvermögen Grunderwerbsteuer auslösen.

Zwar gibt es im Handelsrecht mehrere Möglichkeiten, ein Einzelunternehmen in eine GmbH zu überführen, doch ein direkter Formwechsel eines Einzelunternehmens in eine Ein-Mann-GmbH ist im Umwandlungsgesetz nicht vorgesehen. Wenn ein solcher irregulärer Formwechsel eines grundbesitzenden Einzelunternehmens offiziell beurkundet und im Handelsregister eingetragen wurde, kann das bei der GmbH die Entstehung von Grunderwerbsteuer auslösen. Der Bundesfinanzhof hat in einem derartigen Fall den Formwechsel als Einbringung gedeutet, die nicht bei der Grunderwerbsteuer begünstigt ist. Mit der richtigen Beratung und rechtlichen Ausgestaltung hätte der Unternehmer viel Steuer sparen können.