OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Abzugsbetrag bei Investition im Sonderbetriebsvermögen

Es spricht nichts dagegen, wenn eine Personengesellschaft einen Investitionsabzugsbetrag im Gesamthandsvermögen in Anspruch nimmt, die Investition aber später von einem einzelnen Gesellschafter in seinem Sonderbetriebsvermögen ausgeführt wird.

Der Bundesfinanzhof hat keine Einwände, wenn ein Investitionsabzugsbetrag von einer Personengesellschaft als Ganzes in Anspruch genommen wird, die Investition aber später von einem Gesellschafter allein in dessen Sonderbetriebsvermögen vorgenommen wird. Das Gesetz verlangt nur, dass die Personengesellschaft innerhalb von drei Jahren ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens anschafft oder herstellt. An keiner Stelle wird sie jedoch dazu verpflichtet, bereits bei der Antragstellung festzulegen, ob die Investition von der Gesamtgesellschaft oder einem einzelnen Gesellschafter finanziert werden wird, meint der Bundesfinanzhof.