OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



Einkommensteuer - Immobilien

In bestimmten Fällen liegt auch bei einer großen Zahl von Immobilienverkäufen kurz nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist kein gewerblicher Grundstückshandel vor.
Laut einer Umfrage hat sich die Grundsteuerbelastung durch die Grundsteuerreform für zwei Drittel der Immobilieneigentümer erhöht.
Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob ein in Deutschland steuerpflichtiger Schweizer ebenfalls die Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen darf.
Ein Gartengrundstück in einem Landschaftsschutzgebiet kann bei der Grundsteuer nicht einfach mit dem Bodenrichtwert für baureifes Land angesetzt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form abgewiesen.
In den Bundesländern, die bei der Grundsteuerreform das Bundesmodell anwenden, haben die Immobilieneigentümer bis Mitte 2024 in 13 % der Fälle Einspruch eingelegt.
Auch erst nachträglich vereinbarte Sonderwünsche können der Grunderwerbsteuer unterliegen, sofern ein Zusammenhang mit dem Kaufvertrag für ein noch zu errichtendes Gebäude besteht.
Trotz rechtlicher Änderungen durch die WEG-Reform sind Zahlungen in die Erhaltungsrücklage auch weiterhin keine Werbungskosten eines Vermieters.
Auch wenn beim Finanzamt noch ein Einspruch anhängig ist, erlassen die Städte und Gemeinden einen Grundsteuerbescheid, der bei Bedarf dann nachträglich korrigiert wird.
Wird der letzte Teil des Grundbesitzes auch nur einen Tag vor Ablauf des Veranlagungszeitraums verkauft, besteht kein Anspruch auf die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer.