OPTIMALE BERATUNG UND BESTMÖGLICHE HILFESTELLUNG

Für Selbstständige

Für Privatpersonen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Um den genauen Überblick über Ihr Unternehmenssituationen zu behalten, benötigen Sie in jedem Fall eine genaue Planungsgrundlage für die betriebliche Weichenstellung. Aus diesem Grund bilden die Finanz- und Lohnbuchhaltung den essentiellen Kernbereich Ihres Unternehmens. [… mehr]

Steuerberatung

Die Erarbeitung eines individuellen Lösungskonzeptes, steht an oberster Stelle. Um dieses Ziel zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erreichen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern in sämtlichen Steuerangelegenheiten immer auf dem neuesten Stand zur Verfügung. [… mehr]

Steuererklärung / Jahresabschluss

Ihre Steuererklärung ist in Bezug auf das Finanzamt oder auch andere Behörden die Grundlage für die jeweilige Besteuerung. Der entsprechende Jahresabschluss ist in diesem Zusammenhang eine Art Visitenkarte für das eigene Unternehmen. [… mehr]

Über uns

Die Steuerkanzlei wurde Anfang 1996 im Zentrum von Auerbach/Vogtl. von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer gegründet. Am 1.1.2004 wurde der langjährige Mitarbeiter Jörg Heller nach bestandener Steuerberaterprüfung als Sozius aufgenommen. Nach dem Ausscheiden von Frau Steuerberaterin Sabine Prüfer wird die Steuerkanzlei seit dem 01.01.2015 durch Herrn Steuerberater Jörg Heller als Einzelkanzlei geführt. Die Steuerkanzlei Jörg Heller in Auerbach/Vogtl. ist mit seinen derzeit 7 Mitarbeitern ihr zuverlässiger Partner in allen Steuerangelegenheiten.

Unsere Kanzlei



GmbH-Ratgeber

Einsprüche gegen den Zinssatz für die Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen sind per Allgemeinverfügung zurückgewiesen worden.
Die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags erfordert auch die zeitnahe Erfüllung der daraus resultierenden Ansprüche.
Die für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit notwendige Vermögensbindung erfordert konkrete Angaben in der Satzung einer Körperschaft.
Im Gegensatz zu Fremd-Geschäftsführern ist bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer der Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines Firmenwagens nicht auf die Fälle beschränkt, in denen eine Vereinbarung zur Überlassung des Firmenwagens besteht.
Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit der Verzinsung einer durch Entgeltumwandlung finanzierten Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Arbeitnehmers ist die Gesamtausstattung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
Die auf einer Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist auch dann fremdüblich, wenn sie ohne Probezeit und kurz nach Gründung der Gesellschaft gewährt wird.
Auch nach einem schädlichen Beteiligungserwerb, der zum Verlustuntergang für die Zukunft führt, ist noch ein Verlustrücktrag der bis zum Beteiligungserwerb angefallenen Verluste möglich.
Die Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung sind trotz gewisser Ungleichbehanldungen und Typisierungen nicht verfassungswidrig, auch wenn dadurch Teile des Verlustvortrags verloren gehen können.
Die Regierungskoalition setzt erste Maßnahmen im Steuerrecht um, mit denen Anreize für private Investitionen geschaffen werden sollen, darunter erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten ab dem 1. Juli 2025.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form abgewiesen.